In Bezug auf die immer wieder verwirrenden Definitionen der verschiedenen Wohnformen, habe ich hier eine Definition gefunden, in Anlehnung an diese Definition, ist die für uns schlüssige Form entstanden.
Quelle: Praxis und Methoden der Heimerziehung (Richard Günder 2007 S. 79-80) Lambertusverlag ISBN 978-3-7841-1687-7
Erziehungsstelle:
"Erziehungsstellen erweitern den sozialen Kosmos der Erziehenden um ein Kind, das auch die Schnittstelle zu einer anderen Familie darstellt - sie sind dessen soziale Familie" (Steinberger 2002, S 206)
Die Erziehungsstelle, bzw. Kleinstwohngruppe Hahnstätten ist eine konkrete Ausgestaltung der Heimunterbringung. Sie ist als stationäre Erziehungshilfe nach § 27 und § 34 SGB VIII eine erzieherische Hilfe der Kinder- und Jugendhilfe
(§ 27 in Verbindung mit § 34, § 41, § 35 a).
Die Kleinstwohngruppen, wie die Erziehungsstelle Emmel, nehmen nach unserem Dafürhalten einen festen Platz in Heimerziehung, den stationären Angeboten ein. In Erziehungsstelle in Lebensgemeinschaft können in der Regel ein bis drei Kinder oder Jugendliche aufgenommen werden.
Es handelt sich dabei um solche, die spezielle pädagogische Bedürfnisse und Entwicklungsdefizite aufweisen, welche im Rahmen der üblichen Heimerziehung nicht ausreichen differenziert begegnet werden kann. Andererseits oder zugleich können es auch Kinder und Jugendliche sein, die so sehr gruppenbedrängend und -erschwerend sind, dass sie zu einer großen Belastung für die Heimgruppe werden und dadurch in eine Außenseiter- und Negativposition geraten würden.
Erziehungsstellen sind in unterschiedlichen Organisationsformen vorhanden. In einigen Erziehungsstellen sind für diese Arbeit langfristig freigestellte pädagogische Mitarbeiter(innen) eines Heimes tätig, deren Gehalt - in Abhängigkeit von der Kinderzahl - vom Heimträger weiter bezahlt wird.
In anderen Erziehungsstellen wird beispielsweise auf der Grundlage von Kooperations- oder Honorarverträgen gearbeitet.
Erziehungsstellen unterscheiden sich von anderen vollstationären Jugendhilfeangeboten, durch ihre geforderte spezifische Professionalität und durch die Form der Betreuungsform welche in Lebensgemeinschaft mit den betreuten Kindern und Jugendlichen gestaltet wird.
Die jungen Menschen in Erziehungsstellen weisen in der Regel besonders gravierende Defizite, Entwicklungsrückstände, traumatische Erfahrungen und Verhaltensstörungen vor dem Hintergrund schwierigster Verhältnisse in ihrer Herkunftsfamilie auf. Sie sind daher auf eine "grundlegende psychische und soziale Stabilisierung" angewiesen, die ihnen Erziehungsstellen langfristig bieten können (Moch / Hamberger 2003, S.106)
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